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Verhaltenskodex

der Ev. Jugend Sachsen

Verhaltenskodex-Ev.-Jugend.pdf

1. Ich verpflichte mich, bei meiner Tätigkeit in der Evangelischen Jugend in Sachsen darauf zu achten, dass keine Grenzverletzungen verbaler und körperlicher Art, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte oder körperliche Gewalt stattfinden können.

2. Ich will die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, Missbrauch jeder Art und Gewalt schützen.

3. Ich versuche, die Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen transparent mit positiver Zuwendung und einem verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten.

4. Ich achte auf die persönlichen Grenzempfindungen der Kinder und Jugendlichen, nehme diese bewusst wahr und ernst. Ich respektiere die persönliche Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham von Gruppenmitgliedern und Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden.

5. Ich verzichte auf abwertendes, diskriminierendes, sexistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten. Ich achte darauf, dass auch andere Personen sich entsprechend verhalten.

6. Ich habe in Ausübung meiner Rolle als Leiterin oder Leiter oder als sonstiger Mitarbeitender eine besondere Vertrauensposition gegenüber Kindern und Jugendlichen. Ich werde in keinem Fall diese Position missbrauchen für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Menschen.

7. Ich habe die Verhaltensregeln für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verhinderung von Gewalt zur Kenntnis genommen und werde mich daran halten. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

8. Grenzübertritte durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in Gruppen, bei Angeboten und Freizeiten nehme ich nicht hin. Ich weiß, wo ich fachliche Unterstützung und Hilfe finde und an welche Vertrauensperson / Verantwortlichen auf der Leitungsebene ich mich wenden kann.

Ich bin auf die Bedeutung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Rahmen dieses Verhaltenskodex hingewiesen worden.

Ich versichere, nicht wegen einer in § 72a SGB VIII bezeichneten Straftat rechtskräftig verurteilt worden zu sein und dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren noch ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen mich anhängig ist.

Selbstverpflichtung